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Webcam Bild Molla art Castrop-Rauxel
Molla art freut sich Ihnen einen Blick in die schöne Castroper Altstadt zu schenken !

LED Technik aus Castrop-Rauxel innovativ und wirtschaftlich.

Impressum



Anmerkung zum Betrieb der dieser Webcam:

Diese Webcam hat den alleinigen Zweck die Aufnahme einer Landschaft/Öffentlicher Platz/Strasse im Internet öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Sie dient nicht dem Zweck einer Personenüberwachung.

Sollte doch eine Person auf einem veröffentlichten Bild zu sehen sein so geschieht das nicht vorsätzlich.

Dem Betreiber dieser Webseite ist die Gesetzeslage bekannt und er handelt auch in diesem Sinne.

Sollten sich Personen durch den Betrieb der Webcam belästigt fühlen, so bittet der Autor der Seite sich mit ihm in Verbindung zu setzen.


Sollten Personen auf der Seite zu sehen sein so handelt der Autor nach folgendem Grundsatz:
Werden Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeiten abgebildet, ist eine Bildnisveröffentlichung ebenfalls ohne ihre Einwilligung zulässig.
Die abgebildeten Personen darf jedoch nicht der eigentliche Zweck der Aufnahme sein, vielmehr darf sie lediglich als Staffage im Bild sein.

  Werden Personen als "Beiwerk" behandelt, denn zulässig ist die zustimmungsfreie Ablichtung von Personen als Beiwerk neben einer Landschaft oder Örtlichkeit.
Die Person darf nicht Zweck der Aufnahme sein. Gesetzlich geregelt im § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG


  Beiwerk
Bilder einer Landschaft oder "sonstige Örtlichkeit", auf denen Personen nur als "Beiwerk" erscheinen, dürfen grundsätzlich auch ohne Einwilligung der Abgebildeten verbreitet werden.
Maßgeblich für die Erfüllung dieser Voraussetzung ist der Gesamteindruck, den das Bild vermittelt.
Die Bildveröffentlichung wird erlaubt, wenn die abgebildete Person nicht in ihrer Individualität erkennbar ist,
 sondern dem übrigen Bildnisinhalt in solchem Maße untergeordnet erscheint,
 daß die konkrete Person auch weggelassen werden könnte, ohne den Charakter und Aussagegegenstand des Bildes zu ändern.

b. Versammlung
Bilder von Versammlungen, Strassenverkehr, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen dürfen ebenfalls ohne Einwilligung der Abgebildeten veröffentlicht werden.
Versammlungen und Aufzüge sind dadurch gekennzeichnet, daß Personen zu einem gemeinsamen Zweck zusammenkommen.
In dem Fall des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG, der diesen Tatbestand vorsieht, sollen solche Bilder privilegiert werden,
 bei denen nicht die einzelne Person im Mittelpunkt steht, sondern ein die Öffentlichkeit interessierender Vorgang.
 Anhaltspunkte dafür, daß dieses auf zufällige Menschenansammlungen nicht zutrifft, sind nicht ersichtlich.
Bildberichte über und damit auch die Aufnahmen von Fotografien von Demonstrationen und
 Polizeieinsätzen sind daher grundsätzlich zulässig. Das folgt nicht nur aus dem verfassungsrechtlich gesicherten Auftrag der Medien
 zur Beobachtung und Kontrolle staatlichen Handelns, der gerade dort besondere Bedeutung erlangt, wo dieses in Gewaltanwendung mündet.
 Das folgt im Prinzip auch aus der Bestimmung des § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG.

Molla art / M. Hentrich / Kleine Lönsstr. 50 / 44575 Castrop-Rauxel